Mietbedingungen Ahorn West, Hag, Hasliberg Wasserwendi, BE
Bedingungen
Stornierung
Übergabe
Hausordnung
Beanstandungen betreffend des Mietobjektes hat der Mieter bei der Übernahme anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich die Lokalitäten samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem guten Zustand befunden haben.
Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar vor Schaden zu bewahren und am Schluss der Mietzeit mit allen Schlüsseln und Zubehör wieder abzutreten. Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände müssen in der Weise ersetzt werden, dass dem Vermieter daraus kein Nachteil entsteht.
Das Mietobjekt darf nicht in Untermiete gegeben werden, d.h. die Ferienwohnung darf nur von derjenigen Anzahl Personen bewohnt werden, die auf dem Mietvertrag erwähnt sind.
Selbstverschuldete Schäden am Haus oder an der Umgebung sind vom Mieter zu tragen.
Allgemeine Bedingungen
Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Es gelten die nachfolgenden Annullationskosten:
bis 28 Tage vor Anreise: kostenlos
28 - 14 Tage vor Anreise: 50 % des Buchungsbetrages
14 - 0 Tage vor Anreise: 100 %
Wird die vereinbarte Mietdauer nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten.
Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung.
Stornierungsbedingungen
Wohnungsübergabe
Die Bettwäsche ist vom Mieter am letzten Miettag abzuziehen und gebündelt zu deponieren.
Alle Abfälle sind vom Mieter wegzuräumen und an den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Plätzen zu entsorgen (Gebührensäcke benutzen).
Das Geschirr und die Küchengeräte sind vom Mieter sauber abzuwaschen und zu versorgen. Der Backofen ist ebenfalls zu reinigen.
Benutzte Gartenmöbel sind vor Mietende zurück an die dafür vorgesehenen Standorte zu stellen. Das eventuell genutzte Gartencheminée ist zu reinigen.
Das Rauchen in den Räumen der Ferienwohnung ist nicht gestattet.
Das Halten von Haustieren in den Räumen der Ferienwohnung ist nicht erlaubt.
Eine allfällig notwendige Schneeräumung wird nur am Tag des Mietbeginns durch den Vermieter veranlasst. An den restlichen Tagen ist die Schneeräumung Sache des Mieters.
Das im Holzschopf bereitgestellte Brennholz kann für die Benützung des Gartencheminées gebraucht werden.
