Mietbedingungen Ahorn West, Hag, Hasliberg Wasserwendi, BE


Beanstandungen betreffend des Mietobjektes hat der Mieter bei der Übernahme anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich die Lokalitäten samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem guten Zustand befunden haben.

 

Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar vor Schaden zu bewahren und am Schluss der Mietzeit mit allen Schlüsseln und Zubehör wieder abzutreten. Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände müssen in der Weise ersetzt werden, dass dem Vermieter daraus kein Nachteil entsteht.

 

Das Mietobjekt darf nicht in Untermiete gegeben werden, d.h. die Ferienwohnung darf nur von derjenigen Anzahl Personen bewohnt werden, die auf dem Mietvertrag erwähnt sind.

 

Selbstverschuldete Schäden am Haus oder an der Umgebung sind vom Mieter zu tragen.

 

Allgemeine Bedingungen